Bauantrag bei Umbau
Wann ist ein Bauantrag für einen Umbau erforderlich?
Tragende Wände entfernt oder versetzt werden.
Neue Wohnräume entstehen, z. B. durch den Ausbau eines Dachgeschosses oder eines Kellers.
Nutzungsänderungen vorgenommen werden, z. B. die Einrichtung einer Einliegerwohnung.
Äußere Veränderungen vorgenommen werden, wie der Einbau von Balkonen oder Dachgauben.
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) regelt die Genehmigungspflichten für Umbauten in Chemnitz und Umgebung. Kleinere Maßnahmen, die keine tragenden Bauteile betreffen oder die äußere Gestaltung nicht verändern, sind oft genehmigungsfrei. Wir prüfen Ihr Projekt individuell und beraten Sie gerne.
Mehr zu den häufigen Fragen rund um Baugenehmigungen finden Sie in unseren FAQs.