Bauantrag Anbau Chemnitz
Was zählt zu Hausanbau und wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Ein Hausanbau verändert die Gebäudestruktur und die Nutzfläche Ihres Hauses. Die meisten Anbauten sind genehmigungspflichtig. Ohne Baugenehmigung riskieren Sie Bußgelder oder sogar den Rückbau des Anbaus. Selbst genehmigungsfreie Vorhaben wie einfache Überdachungen müssen baurechtskonform sein.
Beispiele für genehmigungspflichtige Hausanbauten:
Wohnraumerweiterungen durch Anbau:
Zusätzliche Zimmer oder die Vergrößerung bestehender Räume für mehr Komfort. Erfahren Sie hier mehr über die Anforderungen hinsichtlich der Statik und der Kosten bei Wanddurchbrüchen.
Anbau freitragender Balkone:
Erweiterung des Wohnbereichs mit einem Balkon, der ohne sichtbare Stützen auskommt. (Details zur Statik freitragender Balkone finden Sie hier)
Wintergärten:
Glas-Anbauten, die als zusätzlicher, lichtdurchfluteter Wohnraum dienen.
Aufstockungen:
Das Hinzufügen eines weiteren Stockwerks für mehr Wohnfläche oder zusätzliche Funktionen.
Vorbau Hauseingang:
Ein Vorbau am Hauseingang erfordert in der Regel eine Baugenehmigung, insbesondere bei Änderungen der Gebäudegestalt oder Abstandsflächen.