Bauantrag Carports Garagen in Chemnitz und Umgebung
Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Garage oder einen Carport?
In Sachsen regelt die Sächsische Bauordnung (SächsBO) die Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen. Laut § 61 SächsBO sind Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m genehmigungsfrei. Allerdings müssen auch genehmigungsfreie Bauvorhaben den baurechtlichen Anforderungen entsprechen.
Wichtige Aspekte bei der Planung:
Grenzbebauung:
Bei der Errichtung eines Carports oder einer Garage an der Grundstücksgrenze sind die Abstandsflächen gemäß § 6 SächsBO zu beachten. In der Regel dürfen Carports und Garagen ohne eigene Abstandsfläche direkt an die Grenze gebaut werden, sofern sie bestimmte Maße nicht überschreiten.
Abstand zur Straße:
Die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands zur öffentlichen Verkehrsfläche ist zwingend erforderlich. Die genauen Maße können im Bebauungsplan oder bei der zuständigen Baubehörde erfragt werden.
Bebauungsplan:
Prüfen Sie, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan existiert und welche Festsetzungen darin enthalten sind. Diese können zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen für Ihr Bauvorhaben beinhalten.
Tipp: Wir prüfen individuell, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert, und beraten Sie zu den notwendigen Schritten.