Garage und Carport Baugenehmigung Sachsen
Genehmigungsfrei bauen
Als Grundstücksbesitzer müssen Sie sich mit den unterschiedlichsten Vorgaben und Richtlinien auseinandersetzen. Auch wenn das Ihr Eigentum ist, darf nicht beliebig gebaut werden. Darum stellt sich zurecht die Frage, ob für den Bau einer Garage oder eines Carports eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Richtlinien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, darum ist es ratsam, wenn Sie sich vorab beim Bauamt Ihres Landes informieren. Sowohl Garagen als auch Carports können in Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Baurechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt. Auch sollten Sie bedenken, dass auch eine verhältnismäßig kleine und einfache Carportkonstruktion zum Teil starken Belastungen standhalten muss. Das Carport sollte entsprechend stabil und standsicher konstruiert sein und den geplanten Anforderungen gerecht werden. An dieser Stelle kommen wir als Baustatiker ins Spiel, die alle Eventualitäten einplanen und sicher gehen, dass die Konstruktion statisch korrekt errichtet geplant und errichtet wird. Damit Sie viele Jahre Freude an Ihrem Carport haben!
Die wichtigsten Informationen
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Bau von Garagen und Carports in Sachsen genehmigungsfrei.
- Die Einhaltung von baurechtlichen Vorschriften und Regelungen sind dennoch zwingend zu berücksichtigen.
- Die Prüfung durch einen Baustatiker gibt Ihnen Sicherheit in Bezug auf die Stabilität der Konstruktion, hier spielt der Versicherungsschutz eine wichtige Rolle.